§1 Name und Sitz
Die Organisation trägt den Namen Interessengemeinschaft Frintrop und hat ihren Sitz auch im gleichnamigen Stadtteil Frintrop.
§2 Zweck und Ziele
- Die I.G. steht für den Zusammenhalt innerhalb des Stadtteils und möchte diesen noch weiter stärken und ausbauen.
- Sie organisiert vielfältige Veranstaltungen, für Kinder, Jugendliche und die ganze Familie, wie zum Beispiel eine Ostereisuche, ein Sommerfest, ein Erntedankfest oder einen Weihnachtsmarkt.
§3 Aktivitäten
- Die Interessengemeinschaft wird viele verschiedene Aktivitäten durchführen, wie zum Beispiel Festivals, Workshops, Freizeitveranstaltungen, kulturelle Events uvm.
- Sie arbeitet lokal mit Schulen, Kindergärten und beispielsweise der Tanzschule zusammen, um ihre Ziele zu erreichen.
§4 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft steht allen interessierten Personen offen, die die Ziele in der Interessengemeinschaft unterstützen.
- Die Mitglieder sind dazu eingeladen, an Aktivitäten teilzunehmen, Ideen beizusteuern und sich ehrenamtlich zu engagieren.
§5 Vorstand
- Die Interessengemeinschaft hat einen Vorstand der aus folgenden 6 Personen besteht:
- dem Vorsitzenden Daniel Stütze,
- (Stellvertreter Vorsitz: Matthias Kloss),
- dem Schatzmeister Christian Penk,
- dem Mitorganisator Michael Banach,
- der Schriftführerin Celine Sölkner,
- der Pressebeauftragten Daliah Sölkner
- Der Vorstand ist für die Organisation der Aktivitäten verantwortlich und trifft Entscheidungen im Einklang mit dem Gemeinschaftszweck.
§6 Versammlungen
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
- In der Jahreshauptversammlung werden alle wichtigen Angelegenheiten besprochen, Ideen ausgetauscht, sowie ein neuer Vorstand gewählt falls nötig.
§7 Finanzen
- Die Interessengemeinschaft finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und anderen Einnahmequellen (Feste).
- Die Verwendung der Mittel erfolgt ausschließlich zur Verwirklichung des Gemeinschaftszwecks.
§8 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung.
§9 Auflösung
Die Auflösung der Interessengemeinschaft kann nur in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung wird das verbleibende Vermögen einem gemeinnützigen Zweck im Stadtteil zugeführt.
§10 Inkrafttreten
[Essen, den 31.08.23]
Vorsitzender, Daniel Stütze
Schriftführerin Interessengemeinschaft